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EU-Glossar

Das nachstehende Glossar enthält rund 300 wichtige Fachausdrücke, Begriffe und Abkürzungen. Sie finden zahlreiche Informationen rund um die Europäische Union und die Sozialwirtschaft.


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Dublin-II-Verordnung

Die so genannte Dublin-II-Verordnung ersetzt das Dubliner Übereinkommen und trat im März 2003 in Kraft. Nach der Verordnung wird der EU-Mitgliedstaat bestimmt, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.

Grundgedanke der Verordnung ist, dass jeder Asylsuchende nur einen Asylantrag innerhalb der Europäischen Union stellen können soll. Stellt der Asylsuchende dennoch in einem anderen Mitgliedstaat seinen Asylantrag, wird kein Asylverfahren durchgeführt und der Asylsuchende in den zuständigen Staat verbracht.

Die Kriterien zur Bestimmung der Zuständigkeit folgen dem Grundgedanken, dass derjenige Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, der die Einreise veranlasst oder nicht verhindert hat. Zum Beispiel ist ein Mitgliedstaat zuständig, wenn der Asylsuchende mit einem von diesem Staat ausgestellten Visum in die Europäische Union eingereist ist oder wenn er über die Grenzen des Mitgliedstaates in die Europäische Union illegal eingereist ist.

Damit ist die Dublin-II-Verordnung eine wesentliche Ursache für die Abschottung der EU gegen Flüchtlinge. Die Staaten an den EU-Außengrenzen kontrollieren diese Grenzen streng, weil sie sonst für alle nachfolgenden Asylverfahren und die damit verbundenen Kosten zuständig wären.