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EU-Glossar

Das nachstehende Glossar enthält rund 300 wichtige Fachausdrücke, Begriffe und Abkürzungen. Sie finden zahlreiche Informationen rund um die Europäische Union und die Sozialwirtschaft.


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Einträge 1 bis 80 von 80

ECHO
ECOFIN
ECU
EEA
EFRE
EFTA
Eigeneinnahmen der EU
Eigenmittel
Einheitliche Europäische Akte
EMRK
Erweiterung
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EU-Bürgerberater
EU-Mitgliedstaaten
EuGH
EUREGIOs
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Euro
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Eurojust
Europa der Regionen
Europa-Ausschuss des Bundestages
Europa-Kolleg
Europa-Konferenz
Europa-Symbole
Europa-Union
Europaabkommen
Europakammer des Bundesrates
Europarat
Europareferate in Ministerien
EuropeAid
Europol
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Europäische Beschäftigungspolitik
Europäische Bewegung Deutschland
Europäische Bürgerbeauftragte
Europäische Dimension
Europäische Energiecharta
Europäische Investitionsbank
Europäische Kommission
Europäische Menschenrechtskonvention
Europäische Nachbarschaftspolitik
Europäische Politische Zusammenarbeit
Europäische Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Europäische Sozialcharta
Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Europäische Umweltagentur
Europäische Zentralbank
Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)
Europäischer Betriebsrat
Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
Europäischer Führerschein
Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gewerkschaftsbund
Europäischer Investitionsfonds
Europäischer Konvent
Europäischer Mehrwert
Europäischer Rat
Europäischer Sozialfonds
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Europäischer Wirtschaftsraum
Europäisches Hochschulinstitut
Europäisches Jahr
Europäisches Jugendforum
Europäisches Jugendzentrum
Europäisches Parlament
Europäisches Patentamt
Europäisches Sozialmodell
Europäisches Umweltbüro
Europäisches Umweltzeichen
Europäisches Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation
EUROSTAT
Eurovision
EURYDICE
EWR
EWSA
 
Dubliner Übereinkommen

Das Dubliner Übereinkommen wurde am 15. Juni 1990 von den damals zwölf EG-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es trat am 1. September 1997 in Kraft. Das Dubliner Übereinkommen ist innerhalb der Europäischen Union inzwischen durch die so genannte Dublin-II-Verordnung ersetzt worden.

Es hatte zum Ziel, den für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zu bestimmen.

Dabei sollte jedem Ausländer, der auf dem Gebiet der Vertragsstaaten des Übereinkommens einen Asylantrag stellt, die Durchführung eines Asylverfahrens garantiert werden.

Andererseits sollte aber auch verhindert werden, dass der Asylbewerber mehr als ein Verfahren im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten betreiben kann. Für den dafür notwendigen Informationsaustausch wurde das System EURODAC eingerichtet, das ein europäisches automatisiertes System zum Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern ist. Die wichtigste Regel für die Zuständigkeit lautete: der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen.