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TopTitel

Operationelles Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds - Förderperiode 2007 - 2013.

TopZielsetzung

Mit dem ESF-Bundesprogramm sollen allgemein diejenigen nationalen Strategien unterstützt werden, die ergänzend zum SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB III (Arbeitsförderung) einen Beitrag zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie, zum lebenslangen Lernen und zur sozialen Eingliederung leisten. Die speziellen Ziele der ESF-Förderung des Bundes sind die Erhöhung der Erwerbstätigkeit, des Weiterbildungsanteils in der Bevölkerung, die Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit, die Erhöhung der Chancen der jungen Generation sowie die Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen.

TopEinschätzung und Bewerbungssituation

(Stand: Januar 2012)

Seit mehr als 50 Jahren fördert Europa mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in den Mitgliedstaaten der EU. Der ESF unterstützt die Menschen in Europa bei der Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt und trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Während bis 1987 die Mittel des Fonds nach festgelegten Quoten unter den EU-Mitgliedstaaten aufgeteilt wurden und für nationale Beschäftigungsprogramme genutzt wurden, stellt der ESF ab 1988 ein Förderinstrument der Europäischen Regionalpolitik dar.

Die Mittel, die der ESF für Deutschland zur Verfügung stellt, werden vom Bund und den Ländern verwaltet. In der aktuellen Förderperiode haben der Bund und jedes Bundesland ein eigenes Förderprogramm aufgelegt.

Finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind. Eine Förderung einzelner Personen kann nicht beantragt werden.

Die EU-Kommission hat am 06.10.2011 ein aus acht Dokumenten bestehendes Maßnahmepaket zur künftigen Gestaltung der EU-Kohäsionspolitik 2014-2020 vorgelegt. Einer der beiden zentralen Bereiche der EU-Kohäsionspolitik ist neben dem Europäischen Regionalfonds (EFRE; Förderung der regionalen Entwicklung) der Europäische Sozialfonds (ESF). Die Vorschläge der EU-Kommission für die neue Förderperiode enthalten einige Neuerungen gegenüber der aktuellen Praxis. Dazu zählen u.a. die Konzentration auf eine geringe Zahl von Interventionsprioritäten, die Einrichtung einer leistungsgebundenen Reserve für Regionen, die bei der Zielerreichung am besten abschneiden, die Aussetzung von Förderfinanzierungen bei unsoliden makroökonomischen Maßnahmen bzw. mangelnden Verwaltungskapazitäten im jeweiligen Mitgliedstaat und die Schaffung einer neuen Kategorie von sog. "Übergangsregionen" deren pro-Kopf Brutto-Nationaleinkommen (BNE) zwischen 75 und 90% des EU-Durchschnitts liegt.

Aussichten 2014 - 2020:

Was den Anwendungsbereich betrifft, so schlägt der Entwurf einer ESF-Verordnung für den Zeitraum 2014 - 2020 vor, den ESF unionsweit auf folgende vier "thematische Ziele" auszurichten:

(i) Förderung der Beschäftigung und der Mobilität der Arbeitskräfte;
(ii) Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen;
(iii) Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut;
(iv) Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effizientere öffentliche Verwaltung.

Die Vorschläge zu der ESF-Verordnung sowie die Verordnung zu den gemeinsamen Bestimmungen zu allen Fonds ("Horizontale Verordnung") können in der Rubrik "Dokumente und Antragsformulare" heruntergeladen werden.

TopAntragsberechtigte

NRO, Lokalbevölkerung, Regionen, Städte, Organisationen, Unternehmen, KMU, Wohlfahrtsverbände, Fachkräfte, Dienstleister.

TopZielgruppe

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Ausbilder/innen, Ausländer/innen, Benachteiligte, Behinderte, Haftentlassene, Jugendlichen, Langzeitarbeitslose (LZA), Migranten, Frauen, Randgruppen, Sozialpartner, Unternehmen, Wohlfahrtsverbände.

TopFörderkriterien

Das ESF-Bundesprogramm deckt als zielgebietsübergreifendes Programm die gesamte Bundesrepublik Deutschland ab. Es bezieht sich also sowohl auf die Regionen im Ziel "Konvergenz" als auch auf die Regionen im Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung".

TopFörderungswürdige Maßnahmen

Im siebten Europäischen Sozialfonds sind den Mitgliedstaaten und Regionen fünf Schwerpunkte genannt, die in den jeweiligen Programmen Berücksichtigung finden. Diese fünf Schwerpunkte sind:

  1. Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten, Unternehmen und Unternehmer, um den wirtschaftlichen Wandel besser bewältigen zu können;
  2. Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende und Personen, die nicht erwerbstätig sind, sowie Vermeidung von Arbeitslosigkeit insbesondere für Jugendliche und Ältere;
  3. Verbesserung der Situation von benachteiligten Personen auf dem Arbeitsmarkt und Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung;
  4. Stärkung des Humankapitals durch Bildung und Ausbildung sowie
  5. Förderung von Partnerschaften durch Vernetzung relevanter Akteure auf dem Arbeitsmarkt auf der transnationalen, nationalen und lokalen Ebene.

Weitere zwei Schwerpunkte sollen im Bereich der "Konvergenz"die Übereinstimmung der Ziele mit der Lissabon-Strategie sichern. Hierbei handelt es sich um die Ausweitung und Verbesserung der Investitionen in das Humankapital sowie die Stärkung der institutionellen Kapazität und der Effizienz der öffentlichen Verwaltungen und Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

Im Nationalen Strategischer Rahmenplan (NSRP) wurden die fünf ESF-Schwerpunkte auf drei thematische Prioritäten reduziert:

  1. Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten;
  2. Verbesserung des Humankapitals und Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie
  3. Soziale Eingliederung von benachteiligten Personen.

Hierbei sind die ersten beiden Prioritäten auf arbeitsmarktnahe oder auf bereits in den Arbeitsmarkt integrierte Personengruppen ausgerichtet. Die dritte Priorität zielt ab auf arbeitsmarktferne Gruppen. Hinzu kommen als vierte und fünfte Prioritätsachse transnationale Maßnahmen, die einen Austausch von Erfahrungen und Know-How zwischen den Akteuren ermöglichen sollen sowie Maßnahmen zur technischen Hilfe.

Allen Prioritätsachsen ist gemein, dass in ihnen die Querschnittsziele "Nachhaltigkeit", "Chancengleichheit von Frauen und Männern" und "Menschen mit Migrationshintergrund" berücksichtigt werden sollen. Den Schwerpunkt legt die Bundesregierung auf die Prioritätsachse 3, auf die rund 43% der Mittel entfallen; gefolgt von der Prioritätsachse 1 mit 36%, während die Prioritätsachsen 2, 4 und 5 mit jeweils zehn, vier und sieben Prozent des Budgets ausgestattet sind.

In der Förderstruktur unterhalb des Operationellen Programms sind die konkreten Programme, die aus den ESF-Mitteln kofinanziert werden, angesiedelt. Beispiele für diese Programme sind etwa im Rahmen der Prioritätsachse 1 die Programme "rückenwind – Für die Beschäftigten der Sozialwirtschaft" oder "weiter bilden – Initiative für berufsbegleitende Bildung", im Rahmen der Prioritätsachse 2 Programme wie "Lernen vor Ort" oder "Passgenaue Vermittlung" und im Rahmen der Prioritätsachse 3 Programme wie "XENOS", "MEHR Männer in Kitas", "Girl's Day" und "Neue Wege für Jungs". Mit dem "Aktionsprogramm Kindertagespflege", das ebenfalls Mittel über die Prioritätsachse 3 erhält, fördert der Bund den Ausbau der Kinderbetreuung im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes. Über die Höhe der jeweiligen ESF-Mittel für die einzelnen Programme wird im jährlichen Haushaltsverfahren entschieden.

Eine Übersicht über die geförderten Projekte steht auf der deutschen ESF-Website zur Ansicht bereit.

TopLaufzeit und Fristen

Laufzeit des Programms: 01.01.2007 - 31.12.2013.

TopFördergebiete

Ziel 1 - Konvergenz: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie der Regierungsbezirk Lüneburg.

Ziel 2 - Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung: die alten Bundesländer ohne den Regierungsbezirk Lüneburg sowie Berlin.

TopFinanzen

Für Deutschland werden aus dem ESF von 2007 bis 2013 insgesamt 9,38 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese ESF-Mittel verteilen sich zu knapp 40% auf das ESF-Programm des Bundes und zu gut 60% auf die 17 Länderprogramme. Ein Teil der Kosten für die Projekte muss von den Mitgliedsstaaten selber getragen werden (Kofinanzierung). Daher stehen durch den ESF in den nächsten sieben Jahren insgesamt  fast 16 Milliarden Euro zusätzlich für Beschäftigte, Arbeitsuchende und Unternehmen in Deutschland bereit. Der ESF kann sich mit bis zu 75% an Projekten im Ziel Konvergenz und mit bis zu 50% an Projekten im Zielgebiet "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" beteiligen.

Die Programme des ESF sind zusätzliche Maßnahmen. Die Unterstützung des ESF darf also nicht die regulären Mittel für die Arbeitsmarktpolitik ersetzen. Deshalb ist eine Unterstützung von gesetzlich geregelten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen durch Mittel aus dem ESF nicht möglich. In Deutschland ist zudem zu beachten, dass ein Vorhaben nur aus einem Operationellen Programm (OP) gefördert werden kann. Das bedeutet, dass Vorhaben, die aus dem Bundes-OP gefördert werden können, nicht gleichzeitig mit ESF-Mitteln aus einem OP der Länder unterstützt werden können.

Die Förderfähigkeit der Ausgaben richtet sich nach geltenden nationalen Vorschriften. Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel sind in der ESF-Verordnungen festgelegt. Demnach

  • kommen Sollzinsen, der Kauf von Grundstücken und erstattungsfähige Mehrwertsteuer als förderfähige Ausgaben nicht in Betracht;
  • sind beim Kauf von Waren und Dienstleistungen die Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesen zu beachten;
  • gelten beim Kauf von Möbeln, Betriebsmitteln, Fahrzeugen, Infrastruktur und Immobilien spezielle Regelungen.

Hier können nur die Abschreibungskosten für die Dauer eines Vorhabens und nur in dem Maße, in dem ihr Erwerb nicht unter Nutzung öffentlicher Zuschüsse finanziert worden ist, als förderfähige Ausgabe anerkannt werden.

In der nachstehenden Grafik ist die Mittelverteilung Bund/Länder 2007-2013 dargestellt (Quelle: www.esf.de):

TopBesonderheiten bei der Antragstellung

Bei den jeweils zuständigen Stellen (s. Ansprechpartner und Adressen)  zu erfragen.

TopAnsprechpartner und Adressen

Kontakt bei der EU:

Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit
ESF
-Begleitung der nationalen Maßnahmen I/ Koordinierung Deutschland, Österreich, Slowenien
Manuela Geleng (Referatsleiterin)
rue Spa 3 - office 2/55A
B-1049 Brüssel

Telefon: 0032/ 2/ 2962102
Telefax:
0032/ 2/ 2995918
E-Mail:
manuela.geleng(at)ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/employment_social/esf/index_de.htm

Kontakte auf Bundesebene:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Arnold Hemmann
Referat EF 1 - Europäischer Sozialfonds
53107 Bonn
E-Mail: esf(at)bmas.bund.de
Internet: http://www.esf.de

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Jörn Stußnat
Referat IIC 2
53107 Bonn
E-Mail: verwaltungsstelle.esfbmwi(at)bmwi.bund.de

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bert Gatzweiler
Referat 321
53170 Bonn
E-Mail: Bert.Gatzweiler(at)bmbf.bund.de

Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend

Charlotte Hoffmann und Wilhelm Teuber
Referat 105
10177 Berlin
E-Mail: Charlotte.Hoffmann(at)bmfsfj.bund.de
E-Mail: Wilhelm.Teuber(at)bmfsfj.bund.de

Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung

Ingo Weiß und Eva-Maria Wilke
Referat SW 22
11030 Berlin
E-Mail: ref-sw22(at)bmvbs.bund.de

Kontakte in den Bundesländern:

http://www.esf.de/portal/generator/1664/esf__kontaktstellen.html

TopDokumente und Antragsformulare

Dokumente:

Antragsformulare:

  • Je nach Aufruf werden die Antragsformulare und Leitfäden auf den entsprechenden Seiten im Internet veröffentlicht.

TopWeiterführende Hinweise

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