Eine erfolgreich abgeschlossene Partnersuche ist bei den meisten der von der Europäischen Kommission verwalteten EU-Förderungen Voraussetzung, um einen Antrag stellen zu können.
Sie ist keine Voraussetzung bei den auf nationaler Ebene verwalteten Programmen, die mit Mitteln aus den Strukturfonds finanziert werden.
Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen erfolgt die Partnersuche erst nach der Bewilligung der EU-Mittel und wird dann weitgehend von den nationalen Koordinierungsstellen durchgeführt.
Die folgenden Punkte beziehen sich im wesentlichen auf die von der Europäischen Kommission verwalteten EU-Förderungen:
Falls bereits Kontakte existieren:
Falls keine Kontakte existieren: